Corona Themenseite
Nachfolgend chronologisch absteigend die Informationen vom TSV Prisdorf zum Thema Corona:
Hygienekonzept Sportplatz, Vereinsheim, Bilsbekraum und Turnhalle (19.03.2022)
Vorgehen bei Verdachtsfällen oder bestätigten COVID-19-Infektionen
Wie sich Infizierte und Kontaktpersonen verhalten sollen, ist einzelfallabhängig und nicht immer sofort eindeutig zu beantworten. Als Verein können wir dahingehend weder verbindlich beraten noch entscheiden (z.B. ob jemand (enge) Kontaktperson ist oder in Quarantäne muss). Dazu sind die zum jeweiligen Stichtag geltenden Vorgaben von Kreis, Bundesland und Bund einzuhalten. Erste Einstiegspunkte dazu bieten:
FAQ des Fachdienstes Gesundheit im Kreis Pinneberg
Wir bitten alle Teilnehmenden an Sportangeboten in diesen Fällen auch ihre Übungsgruppenleitenden zu informieren.
[19.03.2022] Sport ohne Zugangsbeschränkung möglich
Mit der von 19.03.2022 bis 02.04.2022 geltenden Corona-Landesverordnung entfallen die zuletzt geltenden 3G-Regelungen. Sport ist demnach ohne Zugangsbeschränkungen für alle Personengruppen möglich.
Unser Hygienekonzept für die Sportausübung in geschlossenen Räumen gilt weiterhin. Wir bitten um Berücksichtigung und gegenseitige Rücksichtnahme.
Bleibt gesund!
Euer Vorstand
[02.03.2022] Sport in Innenräumen wieder mit 3G möglich
Mit der ab morgen, den 03.03.2022 bis vorerst 19.03.2022 geltenden Corona-Landesverordnung gilt wieder 3G als Zugangsvoraussetzungen für Sportangebote in Innenbereichen.
Zugang zu Innenbereichen inkl. Umkleiden und Duschen haben:
- Getestete, Genesene oder Geimpfte (sog. 3G, gemäß § 2 Nummer 2, 4 oder 6 SchAusnahmV)
- Kinder bis zur Einschulung
- Minderjährige Schüler:innen mit Bescheinigung der Schule (Schülerausweis reicht nicht)
Zugangskontrollen werden wie bisher durch eine Person vor Ort durchgeführt werden, bitte die Nachweise bei jeder Übungsstunde dabei haben. Digitale Immunisierungsnachweise werden mit der App CovPass Check geprüft.
Neben Testnachweisen aus einem Testzentrum sind auch vor Ort unter Aufsicht durchgeführte Selbsttests möglich (bitte vorab mit der jeweiligen Übungsgruppen-/Kursleitung abstimmen).
Bleibt gesund!
Euer Vorstand
[18.01.2022] Änderungen bei den Testvorgaben für 2Gplus
Ein neuer Erlass der schleswig-holsteinischen Landesregierung, der die Quarantäne- und Testerfordernisse im Rahmen der 2Gplus-Regelung neu definiert ist in Kraft. Demzufolge ergeben sich Anpassungen bei den Voraussetzungen für die Teilnahme am Indoor-Sportangebot.
Der KSV Pinneberg sowie des LSV Schleswig-Holstein haben ihre Übersichten hierzu bereits aktualisiert. Sie hängen in Kürze auch an der Halle und am Vereinsheim in den Schaukästen aus.
[12.01.2022] Neue Landesverordnung mit 2Gplus-Pflicht im Innenbereich
Mit der ab heute, den 12.01.2022 bis vorerst 08.02.2022 geltenden Corona-Landesverordnung gelten nochmals verschärfte Zugangsvoraussetzungen für Sportangebote in Innenbereichen.
Zugangsvoraussetzung für die Teilnahme an Sportangeboten in Innenbereichen (schließt Gemeinschaftsräume wie Umkleiden und Duschen ein) ist nun die sog. 2Gplus-Regel. Fallkonstellationen für Impfstatus und Ausnahmen von der Testpflicht können den Übersichten des KSV Pinneberg sowie LSV Schleswig-Holstein entnommen werden.
Für alle Sportanlagen ist unser Hygienekonzept zwingend einzuhalten. Dieses hängt an den Sportstätten aus und kann auf unserer Webseite heruntergeladen werden (entweder weiter oben auf dieser Seite oder unter Verein - Downloads)
[21.11.2021] Neue Landesverordnung mit 2G-Pflicht im Innenbereich
Mit der ab Montag, den 22.11.2021 bis vorerst 15.12.2021 geltenden Corona-Landesverordnung gelten weitergehende Zugangsbeschränkungen für Sportangebote in Innenbereichen.
Voraussetzung für die Teilnahme am Sportangebot in Innenbereichen ist ein Immunisierungsnachweis (vollständig geimpft oder genesen) oder bei Nichtimpffähigkeit eine ärztliche Bescheinigung plus negativer Testnachweis (Antigen-Schnelltest nicht älter als 24 Stunden, PCR-Test nicht älter als 48 Stunden, Selbsttest vor Ort unter Aufsicht).
- Dies schließt unter anderem folgende Personengruppen ein: Übungsleiterinnen und Übungsleiter, Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter, Vereins- oder Verbandsfunktionäre, Teammanagerinnen und Teammanager, Wettkampfleitungen, Medienvertreterinnen und Medienvertreter, Betreuerinnen und Betreuer, medizinisches Personal bzw. Ersthelferinnen und Ersthelfer (soweit kein Notfall vorliegt) und weitere Mitglieder von Organisations- und Helferteams.
- Hiervon ausgenommen sind Kinder bis zur Einschulung. Minderjährige können mit einem negativen Testnachweis teilnehmen oder mit einer Bescheinigung der Schule die regelmäßige Testung nachweisen.
Die Zugangskontrolle zu Sportangeboten in Innenbereichen erfolgt in der Sportstätte durch eine Person vor Ort mittels Inaugenscheinnahme notwendiger Nachweise, bei unbekannten Teilnehmenden über 16 Jahre ist zusätzlich ein amtlicher Lichtbildausweis erforderlich. Bitte die Nachweise und Dokumente immer mitbringen.
Im Außenbereich bleibt das Sporttreiben nach wie vor ohne Einschränkungen möglich.
Für alle Sportanlagen ist unser Hygienekonzept zwingend einzuhalten. Dieses hängt an den Sportstätten aus und kann auf unserer Webseite heruntergeladen werden (entweder weiter oben auf dieser Seite oder unter Verein - Downloads)
[20.09.2021] Neue Landesverordnung mit 3G-Pflicht im Innenbereich
Mit der ab Montag, den 20.09.2021 bis 17.10.2021 geltenden Corona-Landesverordnung lauten die Regeln für den Sport nun:
- Masken müssen bei Anwendung der 3G-Regelung nicht mehr getragen werden (bleiben aber Empfehlung, wenn der 1,5 Meter Abstand zu anderen Personen nicht eingehalten werden kann)
- Einzuhalten sind das Hygienekonzept des Vereins für unsere Sportanlagen und sanitären Anlagen (siehe Aushänge und TSV Webseite Verein > Corona) sowie Hygienekonzepte einzelner Sportangebote für und mit sportartenspezifischen Maßnahmen
- Erhebung von Kontaktdaten ist nicht mehr notwendig
- Es gelten Zugangsbeschränkungen für Sportangebote in Innenbereichen. Zugangskontrollen werden durch eine Person vor Ort durchgeführt. Personen, die über 16 Jahre alt sind und der kontrollierenden Person unbekannt, müssen sich zusätzlich ausweisen.
Zugang zu Innenbereichen haben nur:
- Getestete, Genesene oder Geimpfte (sog. 3G). Der Testpflicht kann weiterhin auf 3 Wegen nachgekommen werden: Antigen Schnelltest z.B. aus einem Testzentrum (zu Trainingsbeginn nicht älter als 24 Stunden) oder PCR-Test (zu Trainingsbeginn nicht älter als 48 Stunden) oder vor Ort unter Aufsicht durchgeführte Selbsttests (bitte vorab mit der jeweiligen Übungsgruppen-/Kursleitung abstimmen).
- Kinder bis zum 7. Geburtstag
- Minderjährige Schüler:innen mit Bescheinigung der Schule (in den Herbstferien von 4. bis 17. Oktober 2021 zusätzlich mit Test aus einem Testzentrum oder qualifizierter Selbstauskunft der Eltern, dass ein zugelassener Selbsttest zu Hause durchgeführt wurde, der nicht länger als 72 Stunden zurück liegt)
Wesentlichen Punkte fasst der Landessportverband Schleswig-Holstein auf seiner Webseite zusammen.
Die Landesverordnung findet sich auf der Webseite des Landes Schleswig-Holstein.
Bleibt gesund!
Euer Vorstand
[19.08.2021] Testpflicht für Sportausübung im Innenbereich
Mit der ab Montag, den 23.08.2021 geltenden Landesverordnung wird eine Testpflicht für Sport im Innenbereich eingeführt. Das betrifft Sport in unseren Turnhallen, im Vereinsheim und im Bilsbek-Raum.
Testpflichtig sind grundsätzlich alle Personen ab 7 Jahren, die nicht vollständig geimpft oder genesen sind. Möglich sind Antigen Schnelltests (zu Trainingsbeginn nicht älter als 24 Stunden) oder PCR-Tests (zu Trainingsbeginn nicht älter als 48 Stunden), nachweisbar vor Trainingsbeginn in verkörperter (schriftlicher) Form oder digital. Ebenfalls möglich sind vor Ort unter Aufsicht durchgeführte Selbsttests. Minderjährige Schüler:innen können mit einer Bescheinigung der Schule die regelmäßige Testung nachweisen.
Weiterhin sind Kontaktdaten von Teilnehmenden und Zuschauern zu erheben und Hygienekonzepte aufzustellen und zu befolgen.
Die Verordnung gilt wieder 4 Wochen (bis 19. September 2021).
Der Landessportverband fasst die wesentlichen Punkte zusammen: Themenseite LSV SH
Bleibt gesund!
Euer Vorstand
[26.07.2021] Keine Testpflicht mehr für Training
Mit der seit 26.07.2021 geltenden Landesverordnung gibt es weitere Lockerungen: Es besteht keine Testpflicht mehr für Sport- und Trainingsstunden. Dies gilt auch, wenn mehr als 25 Personen am Sportangebot teilnehmen. Es kann "grundsätzlich in allen Konstellationen Sport betrieben werden". Bei Sportangeboten in geschlossenen Räumen sind weiterhin die Kontaktdaten aller anwesenden Personen zu erheben. Für Wettbewerbe gelten innen und außen Teilnehmerbegrenzungen. Für Zuschauer gelten die Regelungen für Veranstaltungen.
Die Verordnung gilt bis 22. August 2021.
Der Landessportverband fasst die wesentlichen Punkte zusammen: https://www.lsv-sh.de/presse-medien/artikel/neufassung-der-corona-bekaempfungsverordnung-beschlossen-gueltig-vom-26-juli-bis-22-august/
[28.06.2021] Sportbetrieb seit 28. Juni 2021
Mit der seit 28. Juni 2021 geltenden Landesverordnung gelten folgende Regeln:
Draußen ist Sport in jeder Mannschaftsstärke für jeden Sport möglich. Weder Abstandsgebot noch Kontaktbeschränkungen greifen. Die Regelungen für Veranstaltungen sind NICHT anzuwenden, somit gibt es keine Teilnehmeroberbegrenzung beim Training mehr.
Drinnen gilt grundsätzlich das Gleiche wie draußen. Stehen aber innerhalb eines geschlossenen Raumes weniger als 80 Quadratmeter je sporttreibender Person zur Verfügung, müssen in Gruppen mit mehr als 25 Personen ALLE negativ getestet, geimpft oder genesen sein. Bei der Ermittlung der Personenanzahl spielt es keine Rolle, ob es sich um Kinder, Erwachsene oder Jugendliche handelt. Weiterhin sind für Sport in geschlossenen Räumen ein Hygienekonzept zu erstellen und die Kontaktdaten der Teilnehmenden zu erheben.
Für Sportveranstaltungen gelten gesonderte Regelungen. Diese und weitere Detailinformationen zur Verordnung fasst der Landessportverband auf seiner Seite zusammen: https://www.lsv-sh.de/presse-medien/artikel/landesregierung-beschliesst-neufassung-der-corona-bekaempfungsverordnung-gueltig-vom-28-juni-bis-25/
[04.06.2021] Weitere Lockerungen im Sportbetrieb seit 31. Mai 2021
Mit der seit 31. Mai 2021 geltenden Landesverordnung gelten folgende allgemeinen Regeln:
- Gemeinsame Sportausübung in einer Gruppe mit oder ohne Körperkontakt möglich: innerhalb eines geschlossenen Raumes mit maximal 25 Personen, draußen mit maximal 50 Personen
- Testpflicht innen: wenn mehr als 10 Erwachsene teilnehmen
- Keine Teilnahme bei Vorliegen coronatypischer Symptome
- Es gilt das allgemeine Hygienekonzept vom Verein (siehe Homepage Verein > Corona) plus eventuell sportartenspezifische Regelungen, welche Euch die jeweiligen Übungsgruppenleiter mitteilen
Daneben gelten spezielle Regeln, Teilnehmerbegrenzungen und Testpflichten für Wettkämpfe und Zuschauer.
Lüften, Desinfizieren, Kontakte und Abstände sowie Teilnehmerdatenerhebung sind weiterhin zu beachten.
Unsere Sparten erarbeiten für ihre Sportangebote Hygienekonzepte und informieren Euch zum Re-Start.
[16.05.2021] Weitere Lockerungen im Sportbetrieb ab 17. Mai 2021
Mit der von der Landesregierung beschlossenen neuen Corona-Bekämpfungsverordnung (gültig vom 17. Mai bis 06. Juni 2021) gibt es weitere Lockerungen für den Freizeit- und Breitensport.
Sportausübung, weiterhin in § 11 der Verordnung behandelt, ist danach ab 17. Mai in folgenden Konstellationen zulässig:
- allein oder gemeinsam mit im selben Haushalt lebenden Personen oder einer anderen Person
- außerhalb geschlossener Räume in Gruppen von bis zu zehn Personen
- außerhalb geschlossener Räume in festen Gruppen von bis zu 20 Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres unter Anleitung von bis zu zwei Übungsleiterinnen und Übungsleitern
- innerhalb geschlossener Räume ohne Körperkontakt in festen Gruppen von bis zu zehn Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres unter Anleitung von bis zu zwei Übungsleiterinnen und Übungsleitern
Vollständig Geimpfte oder Genesene werden bei der Beschränkungen der Teilnehmerzahlen nicht mehr mitgezählt.
Im Unterschied zur Vorversion wurde in Punkt 2 und Punkt 3 ist die Regelung "ohne Körperkontakt" gestrichen. Outdoor ist Sportangebot also wieder mit Körperkontakt möglich. In Punkt 3 ist der Kreis um die "Jugendlichen" bis zum 18. Geburtstag erweitert worden. Der neue Punkt 4 ermöglicht Kindern und Jugendlichen nun auch Sport in geschlossenen Räumen.
Indoor (Geschlossene Räume): Die Personenbeschränkung in Punkt 1 und Punkt 4 gilt für jeden Raum. Unsere Prisdorfer Turnhalle, der Bilsbekraum und der Raum im TSV Vereinsheim der Verordnung nach als Raum. Innerhalb eines Raumes dürfen also nicht mehr als die in Punkt 1 und Punkt 4 genannten Personen nebeneinander Sport treiben. Bloße Stellwände zum Aufteilen eines Raumes in mehrere Räume sind nicht zulässig. Sporttreibende haben sich grundsätzlich gleichmäßig zu verteilen.
Indoor & Outdoor gilt bei uns: Hygienekonzept des TSV + sportartenspezifisches Hygienekonzept durch Übungsleiter/in + Erhebung Kontaktdaten der Teilnehmer/innen bei jeder Übungsstunde.
Zuschauer/innen haben weiterhin keinen Zutritt zu Sportanlagen.
Gemeinschaftseinrichtungen (Umkleiden und Duschen) können unter bestimmten Voraussetzungen genutzt werden. Aktuell verzichten wir noch auf die Nutzung und bitten weiterhin bereits umgezogen zum Sport zu kommen. Toiletten sind selbstverständlich geöffnet.
Diese Informationen wurden vom TSV sorgfältig unter Berücksichtigung der Informationen auf den Seiten des Landes Schleswig-Holstein, des Landessportverbandes sowie des Kreissportverbandes zusammengestellt. Jedoch weisen wir darauf hin, dass die Auslegung der Corona-Bekämpfungsverordnung einer ständigen Anpassung unterliegt und sich kurzfristig noch Änderungen ergeben können. Haltet Euch informiert oder fragt nach.
[06.05.2021] Lockerungen im Sportbetrieb ab 07. Mai 2021
Die 7-Tages-Inzidenz im Kreis Pinneberg liegt nun seit mehreren Tagen wieder unter der Marke 100 und die Bundesnotbrems-Maßnahmen laufen daher aus. Ab dem 07. Mai 2021 gelten für den Sport wieder die Regeln der Corona-Bekämpfungsverordnung Schleswig-Holstein:
- allein oder gemeinsam mit im selben Haushalt lebenden Personen oder mit einer anderen Person,
- außerhalb geschlossener Räume ohne Körperkontakt in Gruppen von bis zu zehn Personen,
- außerhalb geschlossener Räume ohne Körperkontakt in festen Gruppen von bis zu 20 Kindern bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres unter Anleitung von bis zu zwei Übungsleiterinnen und Übungsleitern.
Darüber hinaus sind bereits weitere Lockerungen ab 17. Mai 2021 vom Land angekündigt worden. Hier bleibt abzuwarten, wie diese dann konkret lauten werden und ob der Kreis Pinneberg diese so übernimmt oder Einschränkungen vorsieht. Wir informieren, sobald es Neues dazu gibt. [Geplante Öffnungsschritte im Mai]
[28.04.2021] Folgende Einschränkungen gelten ab heute
(gem. Infektionsschutzgesetz des Bundes, Schleswig-Holsteinischem 100er Erlass, Allgemeinverfügung des Kreises Pinneberg)
Sport ist nur zulässig in Form von kontaktloser Ausübung von Individualsportarten, die in folgenden Personenkonstellationen ausgeführt werden:
- allein ODER
- zu zweit (mit einer weiteren Person, die nicht dem eigenen Haushalt angehört) ODER
- gemeinsam mit im selben Haushalt lebenden Personen
Zulässig sind auch Kindersportgruppen (bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres), wenn sie draußen kontaktlos in Gruppen von maximal fünf Kindern unter Anleitung eines Übungsleiters trainieren. Dabei macht der Kreis Pinneberg auf sein Anforderungsrecht zur Testpflicht der Übungsleiter keinen Gebrauch, d.h. ein Test ist nicht erforderlich.
Von 22 Uhr bis Mitternacht ist die Sportausübung draußen nur allein zulässig. Zwischen Mitternacht und 5 Uhr morgens ist sportliche Betätigung außerhalb der Wohnung aufgrund der Ausgangssperre untersagt. Sportanlagen können, soweit sie zur Nutzung geöffnet sind, auch beim Überschreiten der 100er-Inzidenz in den oben genannten Personenkonstellationen genutzt werden.
Zuschauer sind weiterhin verboten, das Hygienekonzept des Vereins zwingend einzuhalten.
[26.04.2021] Einschränkungen im Sportbetrieb ab 28.04.2021
Die 7-Tages-Inzidenz im Kreis Pinneberg liegt wieder über der Marke 100. Dies führt nun zur Anwendung der neuen Bundes-Notbremse und auch zu Einschränkungen im Sportangebot.
Tagsüber darf Sport nur alleine, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand betrieben werden. Ausgenommen sind auch Kinder, wenn sie draußen kontaktlos in Gruppen von maximal 5 Kindern trainieren. Trainer müssen ggf. vorher einen Test machen.
Sobald der Kreis die Allgemeinverfügung dazu veröffentlicht, informieren wir wieder.
[11.04.2021] Lockerungen im Sportbetrieb ab 12. April 2021
Die 7-Tages-Inzidenz im Kreis Pinneberg liegt nun seit mehreren Tagen wieder unter der Marke 100. Daher laufen die für unseren Kreis verschärften Maßnahmen heute aus. Ab dem 12. April 2021 gelten für den Sport wieder die vorher gültigen Regeln des Landes:
- allein oder gemeinsam mit im selben Haushalt lebenden Personen oder einer anderen Person,
- außerhalb geschlossener Räume ohne Körperkontakt in Gruppen von bis zu zehn Personen,
- außerhalb geschlossener Räume ohne Körperkontakt in festen Gruppen von bis zu 20 Kindern bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres unter Anleitung von bis zu zwei Übungsleiterinnen und Übungsleitern.
Für Sport in geschlossenen Räumen gilt darüber hinaus eine Personenbegrenzung pro Raum bzw. Raumgröße (kommt derzeit nur für Punkt 1 in Frage): die Teilnehmerbegrenzung gilt für jeden Raum oder innerhalb großer Räume für mindestens 80 Quadratmeter pro sporttreibender Person.
Landesverordnung Corona Schleswig-Holstein
[31.03.2021] Einschränkungen im Sportbetrieb ab 01. April 2021
Da die 7-Tages-Inzidenz im Kreis Pinneberg seit mehreren Tagen über der Marke 100 liegt, hat der Kreis eine Allgemeinverfügung erlassen, die Einschränkungen im Sportbetrieb vorsieht:
"Die Sportausübung ist abweichend von § 11 Absatz 1 der Corona-Bekämpfungsverordnung nur wie folgt zulässig:
a) allein oder gemeinsam mit im selben Haushalt lebenden Personen oder einer anderen Person,
b) außerhalb geschlossener Räume ohne Körperkontakt in festen Gruppen von bis zu 5 Kindern bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres unter Anleitung einer Übungsleiterin oder eines Übungsleiters."
Allgemeinverfügung Kreis Pinneberg
[08.03.2021] Schrittweise Wiederaufnahme des vereinsbasierten Sport- und Trainingsbetriebes
Liebe Prisdorferinnen, liebe Prisdorfer,
liebe Sportkameradinnen, liebe Sportkameraden,
basierend auf der Ersatzverkündung der Landesverordnung über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus in Schleswig-Holstein vom 06.03.2021 hat der Vorstand entschieden, ab sofort für ausgewählte Sportangebote den Trainingsbetrieb unter Auflagen wieder aufzunehmen.
Der Landesverordnung zufolge ist Sportausübung wie folgt wieder zulässig:
- Sport Outdoor kontaktfrei mit bis zu 10 Personen (inkl. Übungsleiter)
- Sport Outdoor kontaktfrei mit bis zu 20 Kindern unter 14 Jahren plus Übungsleiter
- Sport Indoor mit zwei Personen pro Raum
- Sport Indoor in großen Räumen mit mehreren Personen kontaktfrei möglich, wenn mindestens 80 Quadratmeter pro sporttreibender Person zur Verfügung stehen
Der Vorstand möchte die Rückkehr zum vereinsbasierten Sporttreiben verantwortungsvoll umsetzen und bittet um Kenntnisnahme und Einhaltung dieser Bedingungen. Ferner sind die Vorgaben gemäß Hygienekonzept zwingend einzuhalten.
Sobald es Änderungen zu diesen Regelungen gibt, berät der Vorstand und informiert.
Bleibt gesund!
Euer Vorstand
Landesverordnung Corona Schleswig-Holstein
[15.12.2020] Aktualisierte Corona Landesverordnung - Sportanlagen sind zu schließen (16.12.2020 bis 10.01.2021)
Die schleswig-holsteinische Landesregierung hat weitere Maßnahmen zur Kontaktreduzierung beschlossen, die zugehörige Corona-Landesverordnung tritt am 16. Dezember 2020 in Kraft und gilt zunächst bis einschließlich 10. Januar 2021. Wesentliche Veränderung zur vorherigen Verordnung ist, dass Sportanlagen (Sporthallen, Tennishallen, Sportplätze, Golfplätze, Skateparks, etc.) für den Breitensport zu schließen sind. Sport darf zwar weiterhin ausgeübt werden, allerdings nur noch außerhalb von Sportanlagen. Eine Ausnahme gibt es lediglich für Tiersportanlagen. Gestattet ist die Sportausübung allein, gemeinsam mit im selben Haushalt lebenden Personen oder einer anderen Person.
Landesverordnung Corona Schleswig-Holstein
[10.12.2020] Allgemeinverfügung des Kreises Pinneberg (02.12. bis 20.12.2020)
Weiterhin ist die 7-Tages-Inzidenz von 50 im Kreis Pinneberg überschritten. Neben der Corona-Landesverordnung hat der Kreis Pinneberg eine Allgemeinverfügung erlassen. Damit sind private Zusammenkünfte im privaten und öffentlichen Bereich strikt begrenzt. Trainings- und Spielbetrieb bleiben weiterhin eingestellt.
Allgemeinverfügung Kreis Pinneberg
[29.10.2020] Einstellung Sportbetrieb ab 02.11.2020
Am gestrigen Mittwoch hat die Bundeskanzlerin mit den Regierungschefs der Länder Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie getroffen. Die Landesverordnung, welche diese Maßnahmen für Schleswig-Holstein erlässt, ist für den 30.10.2020 angekündigt. Jedoch können die darin enthaltenen Maßnahmen bereits auf der Webseite des Landes eingesehen werden.
Für den Sport bedeutet dies, dass ab Montag, den 02.11.2020 "Fitnessstudios, Schwimm- und Spaßbäder geschlossen werden. Der Amateursportbetrieb wird eingestellt, auch Trainingseinheiten von Vereinen müssen ausfallen. Individualsport, also etwa alleine oder zu zweit joggen gehen, ist jedoch weiterhin erlaubt...". Die beschlossenen Maßnahmen sind zunächst bis Ende November befristet.
Demzufolge stellt der TSV Prisdorf ab Montag, den 02.11.2020 seinen kompletten Trainings- und Spielbetrieb bis auf Weiteres ein.
[24.10.2020] 7-Tage-Inzidenz erreicht im Kreis die 50er Marke - Gruppengrößenbegrenzung auf 10 Personen pro Halle, Platz, Sportfläche oder Kursraum ab Montag, den 26.10.2020
Der Kreissportverband Pinneberg informiert heute in einem Rundschreiben darüber, dass im Kreis Pinneberg der 7-Tage-Inzidenzwert die Marke 50 überschritten hat. Damit gilt ab Montag, den 26.10.2020 auch beim Sport eine Begrenzung der Gruppengröße auf 10 Personen pro Halle, Platz, Sportfläche oder Kursraum. Trainer bzw. Übungsgruppenleiter sind in dieser Gruppengröße bereits enthalten. Spiel-, Wettkampf- und Ligabetrieb sind von dieser Regelung ebenfalls betroffen. Ausgenommen ist der Profisport. Weitere, auch sportartenspezifische Regelungen folgen in Kürze. Sofern es aufgrund dieser coronabedingten Neuregelungen Änderungen in Eurem Sportangebot gibt, erfahrt ihr das von Euren Übungsgruppenleitern.
Information Kreissportverband Pinneberg
[23.10.2020] Einschränkungen auch im Sportbetrieb aufgrund steigender Infektionszahlen
Gestern hat der Kreis Pinneberg eine Allgemeinverfügung erlassen, da der 7-Tage-Inzidenzwert die Marke 35 überschritten hat. Ab morgen (Samstag) kommt es mit dieser Verordnung zu Corona-bedingten Einschränkungen im Kreis Pinneberg. Gültig ist die Verfügung zunächst bis einschließlich 1. November. Gemäß Ziffer 7 gilt für die Ausübung von Sport innerhalb oder außerhalb von Sportanlagen weiterhin §11 der Corona-Landesverordnung. Dies jedoch mit der Maßgabe, dass die in Ziffer 5 der Kreis-Verfügung genannten Höchstteilnehmerzahlen nicht überschritten werden: 500 Personen außerhalb geschlossener Räume, 250 Personen innerhalb geschlossener Räume.
Übersteigt der 7-Tage-Inzidenzwert auch die Marke 50, kommen weitere Maßnahmen zur Anwendung, die das Land Schleswig-Holstein bereits formuliert hat. Diese wirken sich unmittelbar auch auf die Ausübung unseres Sportangebotes: Dann nämlich gilt eine Kontaktbeschränkung im öffentlichen Raum auf max. 10 Personen. Abweichende Regelungen zur Kontaktbeschränkung und Personenzahlbegrenzung aus § 11 Sport der Landesverordnung fallen in dem Fall weg. Davon ausgenommen sind Profisportmannschaften, soweit das Hygienekonzept entsprechende Teststrategien vorsieht. Sofern der Kreis Pinneberg eine solche Verfügung erlassen muss, informieren wir an dieser Stelle.
Bleibt gesund!
Euer Vorstand
Allgemeinverfügung des Kreises Pinneberg vom 22.10.2020
Maßnahmenkatalog des Landes Schleswig-Holstein für Inzidenzwerte 35 und 50
Landesverordnung Corona Schleswig-Holstein
[18.08.2020] Weitere Lockerungen für alle Sportarten ab 19.08.2020
Vergangenen Freitag beschloss die Schleswig-Holsteinische Landesregierung nach einem Spitzentreffen von Vertretern aus Landespolitik und Sport umfassende Lockerungen der coronabedingten Einschränkungen im Sport. Eine Anpassung der Corona-Landesverordnung soll am 19.08.2020 erfolgen. Künftig gilt dann eine Ausnahme vom Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen in allen Sportarten, auch bei Sportausübung in Gruppen von mehr als 10 Personen. Für die Gruppengröße gilt dann, dass diese nicht das – nach den Besonderheiten des jeweils ausgeübten Sports festzulegende – erforderliche Maß überschreitet. Ferner sind weiterhin die örtlichen Gegebenheiten (bspw. Größe der Halle) zu berücksichtigen. Testspiele und eine Wiederaufnahme des Ligabetriebs sind wieder möglich. Zuschauer sind in begrenzter Anzahl nur bei Wettkämpfen im Freien zugelassen. Beim Training im Freien sowie in geschlossenen Räumen sind Zuschauer weiterhin nicht erlaubt.
Um die Infektionsgefahren weiterhin gering zu halten sind unbedingt sämtliche hierfür zugrunde liegenden Regelungen von Land, Kreis, DOSB, LSV, KSV, sportartenspezifische Empfehlungen der jeweiligen Sportfachverbände sowie das Hygienekonzept des TSV Prisdorf vor, während und nach den jeweiligen Sportangeboten zu berücksichtigen.
Bei Fragen meldet Euch gern.
Sportliche Grüße
Euer Vorstand
https://www.lsv-sh.de/presse-medien/artikel/weitere-lockerungen-fuer-den-sport-angekuendigt-1/
[14.08.2020] Start weiterer Sportangebote nach den Sommerferien
Nach den Sommerferien starten unter anderem Tischtennis für Kinder und Jugendliche sowie voraussichtlich ab 01. September auch das Kinderturnen sowie Eltern-Kind-Turnen in Kleingruppen. Weiterhin gelten die in der Landesverordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus (für Schleswig-Holstein) vorgegebenen Regelungen, um deren Einhaltung gebeten wird. Das aktuelle Sportangebot:
[11.06.2020] Weitere Lockerungen für Trainingsbetrieb
Nach der Aktualisierung der Corona-Landesverordnung wird das generelle Kontaktverbot ab sofort für den Sport weiter gefasst. Gruppen von 10 Personen dürfen nun auch ohne das Einhalten der Abstandsregeln Sport ausüben. Auf die Sportart kommt es nicht an, auch kontaktintensive Sportarten wie Kampfsport können wieder ausgeübt worden.
Grundsätzlich gilt bei der Ausübung von Sport das allgemeine Abstandsgebot aus § 2 Abs. 1 der Verordnung. Ebenfalls gilt die Ausnahme nach § 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3, d.h. der Mindestabstand von 1,5 Metern bei Zusammenkünften zu privaten Zwecken mit bis zu 10 Personen nicht eingehalten werden muss. Dies ist bei der Ausübung von Sport in einer Gruppe bis zu 10 Personen stets der Fall, weil sich die Personen zu einem privaten Zweck, nämlich der Ausübung von Sport, treffen.
https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/FAQ/Dossier/Sport.html
Grundlage für alle Sportangebote sind weiterhin die 10 Leitplanken des DOSB, die sportartenspezifischen Regelungen der Sportfachverbände sowie das Infektionsrisiko der ausgeübten Sportart. Allgemeine Hygiene- und darüber hinaus geltende Abstandsregeln sind jederzeit einzuhalten. Eine Teilnahme am Sportangebot bei Krankheitssymptomen ist weiterhin ausgeschlossen.
[25.05.2020] TSV nimmt einzelne Indoor-Sportangebote wieder auf
Die Corona-Landesverordnung vom 16.05.2020 (gültig ab 18.05.2020 bis 07.06.2020) ermöglicht unter Bedingungen nun auch Sport im Innenbereich. Dabei gibt es viele Dinge aus unterschiedlichen Quellen zu beachten (gesetzliche Vorgaben, örtliche Gegebenheiten, sportartenspezifische Dinge etc.). Grundlage für alle Sportangebote sind die 10 Leitplanken des DOSB, die sportartenspezifischen Regelungen der Sportfachverbände sowie das Infektionsrisiko der ausgeübten Sportart. Allgemeine Hygiene- und geltende Abstandsregeln sind jederzeit einzuhalten.
Die Sparten- und Übungsgruppenverantwortlichen haben für ihr jeweiliges Angebot Umsetzungskonzepte erarbeitet und informieren die Teilnehmer am jeweiligen Sportangebot über Regeln und Ablauf. Darüber hinaus sind für jede Trainingsstunde Teilnehmerlisten zu führen. Auf Verlangen müssen wir diese den zuständigen Behörden übermitteln. Die Listen werden gem. Landesverordnung §4 Abs. 2 für sechs Wochen aufbewahrt und anschließend vernichtet.
Eine Teilnahme am Sportangebot bei Krankheitssymptomen ist ausgeschlossen.
[13.05.2020] Kontaktfreie Indoor-Aktivitäten ab 18. Mai unter Auflagen und mit Einschränkungen
Ministerpräsident Daniel Günther stellte vergangene Woche weitere Lockerungen der bestehenden Beschränkungen vor. In einer Medien-Information der Landesregierung heißt es, dass ab dem 18. Mai auch „kontaktfreie Indoor-Aktivitäten unter Auflagen und mit Einschränkungen wieder gestattet werden sollen.“ An einer entsprechenden Verordnung wird zurzeit in der Landesregierung gearbeitet. Sobald es Änderungen gibt, berät der Vorstand und informiert.
[06.05.2020] Schrittweise Wiederaufnahme des vereinsbasierten Sport- und Trainingsbetriebes
Liebe Prisdorferinnen, liebe Prisdorfer,
liebe Sportkameradinnen, liebe Sportkameraden,
basierend auf der Ersatzverkündung der Landesverordnung über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus in Schleswig-Holstein vom 01.05.2020 hat der Vorstand entschieden, ab sofort für ausgewählte Sportangebote den Trainingsbetrieb unter Auflagen wieder aufzunehmen.
Der Landesverordnung zufolge können öffentliche und private Außensportanlagen für den Sport- und Trainingsbetrieb für den Freizeit- und Breitensport unter genau festgelegten Bedingungen wieder genutzt werden (vgl. §6 Absatz 11 der Verordnung). Sämtliche Aktivitäten werden unter Einhaltung dieser Bedingungen sowie der 10 Leitplanken des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) durchgeführt. Verbindlich sind darüber hinaus die Empfehlungen einzelner Sportfachverbände für die Aufnahme des Sportbetriebs in einzelnen Sportarten.
Der Vorstand möchte die Rückkehr zum vereinsbasierten Sporttreiben verantwortungsvoll umsetzen und bittet um Kenntnisnahme und Einhaltung dieser Bedingungen.
Landesverordnung: https://schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Erlasse/Landesverordnung_Corona.html
DOSB Leitplanken und sportartenspezifische Empfehlungen: https://www.dosb.de/medien-service/coronavirus/sportartspezifische-uebergangsregeln/?Leitplanken=
Die Regelungen gelten aktuell bis zum 17. Mai 2020. Sobald es Änderungen gibt, berät der Vorstand und informiert.
Bleibt gesund!
Euer Vorstand
[02.04.2020]
Liebe Prisdorferinnen, liebe Prisdorfer,
liebe Sportkameradinnen, liebe Sportkameraden,
wir alle durchleben im Moment eine besondere Zeit. Viele Familien verweilen zu Hause und versuchen, so gut es geht die Zeit bis zum 20. April zu überbrücken. Da auch unser Verein von den Sperrungen und Verfügungen der Behörden betroffen ist, können wir euch nicht wie gewohnt die
nötige Zerstreuung in Form vom Vereinssport bieten. Dafür, auch wenn unverschuldet, bitte ich Euch um Entschuldigung.
Danken möchte ich an dieser Stelle unserer Geschäftsstellenleitung Britta, die auch jetzt alles Administrative im Büro regelt, und unserem Hausmeisterehepaar Helga und Manfred, die auch ohne Regelbetrieb im Vereinsheim genug zu tun haben (Es gibt ja immer was zu tun.).
Sicherlich habt Ihr euch gefragt, ob Ihr die Vereinsbeiträge weiterbezahlen müsst. Die Rechtslage hierzu ist mit nicht vollständig bekannt, jedoch möchte ich euch höflichst bitten, auch in dieser schweren Zeit unserem Verein die Treue zu halten. Als Maßnahme zur Minderung der Beiträge haben wir beschlossen, alle Spartenbeiträge einzufrieren bis wir wieder durchstarten. Sicherlich „sparen“ wir durch ausbleibende Forderungen von Trainern, Gemeinden (hauptsächlich Hallenmiete) einiges an Geld. Jedoch gibt es auch Kosten, die natürlich weiterlaufen. Wir sind, auch Dank meiner Vorgänger, ein finanziell gesunder Verein ohne Schulden. Wir haben ein Vereinsheim und Gelände, welches sich durch Vermietungen (die natürlich im Moment auch untersagt sind) teilweise selbstständig finanziert. Wir können folglich die momentane Situation noch einige Zeit durchstehen. Falls jemand trotzdem, egal aus welchen Gründen, kündigen möchte, kann er das natürlich tun. Wir haben hierzu eine eigene Mailadresse eingerichtet, unter dieser auch alle Fragen bezüglich der Corona-Krise in Verbindung mit dem TSV Prisdorf gestellt werden können. Diese lautet: corona@tsv-prisdorf.de
Mit der festen Hoffnung, dass wir in naher Zukunft den Sportbetrieb wieder aufnehmen können,
verbleibe ich mit sportlichen Grüßen,
Euer Milan
1. Vorsitzender TSV Prisdorf
[29.03.2020]
Derzeit gilt die Allgemeinverfügung des Kreises Pinneberg bis einschließlich Sonntag, den 19.04.2020. Eine Verlängerung ist möglich.
[14.03.2020]
Die Landesregierung hat weitere Sicherheitsvorkehrungen im Umgang mit dem Coronavirus entschieden. Demzufolge sind ab heute (Sonnabend) alle öffentlichen Veranstaltungen zu untersagen. Hierzu zählen auch Sportvereinsaktivitäten.
[13.03.2020]
Den aktuellen Entwicklung des heutigen Tages folgend (u.a. Einstellung Schul-/Kita-Betrieb), stellt der TSV Prisdorf bis auf Weiteres seinen kompletten Trainings- und Spielbetrieb ein. Dies bezieht sich auf Turnhallen und das Vereinsheim. Über die Dauer dieser Pause wird laufend beraten und baldmöglichst informiert.
[11.03.2020]
Liebe Sportkameradinnen und -kameraden,
auch wir beobachten die aktuelle Entwicklung bezüglich des Coronavirus. Dabei orientieren wir uns an den Empfehlungen und Hinweisen der Ministerien und Verbände, wie z.B. dem Gesundheitsministerium Schleswig-Holstein oder dem Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB). Auch der Landessportverband Schleswig-Holstein und der Hamburger Sportbund haben auf ihren Webseiten ausführliche Informationen bereitgestellt. Verbände für einzelne Sportarten (Volleyball, Tischtennis etc.) geben ebenfalls regelmäßig Informationen bekannt. Folgt gern den nachstehenden Links und verfolgt am besten auch die örtliche Presse.
Bleibt gesund!
Deutscher Olympischer Sportbund (DOSB)
Landessportverband Schleswig-Holstein (LSV)