TSV Prisdorf e.V. 
 

Jugendsatzung

§1 Name und Mitgliedschaft

Alle Vereinsmitglieder bis zum vollendeten 26. Lebensjahr und alle regelmäßig und unmittelbar in der Vereinsjugend tätigen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen bilden die Vereinsjugend „Jugend für Jugend“ (JfJ) im TSV Prisdorf.

§ 2 Zweck und Aufgaben

„Jugend für Jugend“ ist in der ehrenamtlichen überfachlichen außersportlichen Jugendarbeit aktiv. Sie trägt damit zur Persönlichkeitsbildung junger Menschen bei. Schwerpunkte der Arbeit sind die Förderung von Freizeitaktivitäten und die Bereitstellung von freizeitkulturellen Angeboten. Bei allen Aktivitäten sollen die Jugendlichen gemäß Ihrem Entwicklungstand bei der Planung und Durchführung beteiligt werden. Er entscheidet über die Verwendung der Jugendmittel selbständig. Weitere Aufgaben der Vereinsjugend „Jugend für Jugend“ ist die Vertretung der Interessen nach innen und außen.

§ 3 Organe

Organe der Vereinsjugend sind:

  • die Jugendversammlung
  • der Jugendvorstand 

§ 4 Jugendversammlung

Die Jugendvollversammlung ist das oberste Organ der Vereinsjugend „Jugend für Jugend“. Sie tritt jährlich zusammen und ist mind. zwei Wochen vorher einzuladen.

§ 4.1. Aufgaben der Jugendversammlung

  • Entlastung und Wahl der unter § 5 genannten Mitglieder des Jugendvorstandes „Jugend für Jugend“, die in der Jugendvollversammlung direkt gewählt werden
  • Festlegung der Schwerpunkte der Jugendarbeit
  • Sammlung von Veranstaltungsvorschlägen für das kommende Jahr, evtl. Abstimmung über bereits vorbereitete Projekte
  • Information über die Aktivitäten des vergangenen Jahres
  • Änderung der Jugendordnung

§ 4.2. Wahl und Wahlberechtigungen

Die einzelnen Ämter sind unter § 5 mit den jeweiligen Voraussetzungen aufgeführt. Alle Mitglieder werden für 2 Jahre gewählt. Wahlberechtigt sind alle Mitglieder des Vereins bis zum vollendeten 26. Lebensjahr und weiterhin alle unmittelbar in der Vereinsjugend "Jugend für Jugend" tätigen Mitarbeiter. Bei Abstimmungen und Wahlen genügt die einfache Mehrheit.

§ 5 Jugendvorstand

Der Jugendvorstand setzt sich aus folgenden Mitgliedern zusammen.

  • Jugendwart
  • 1. stellvertretender Jugendwart
  • 2. stellvertretender Jugendwart
  • Schriftwart
  • 2. Schriftwart
  • 1. Beisitzer
  • 2. Beisitzer
  • 3. Beisitzer
  • Pressesprecher
  • Utensilienmanager

Der Jugendwart wird weiterhin auf der Jahreshauptversammlung des Gesamtvereins in seinem Amt bestätigt. Er gehört dem Vereinsvorstand an. Der Jugendvorstand trifft sich bei Bedarf, hierfür lädt der der 2. stellvertretende Jugendwart ein. Der Jugendvorstand kann weitere Organisationsteams beauftragen, um konkrete Projekte durchzuführen.

§ 6 Jugendordnungsänderungen

Änderungen der Jugendordnung können nur nach vorheriger Ankündigung von der jährlichen Jugendversammlung oder einer speziell zu diesem Zwecke einberufenen außerordentlichen Jugendversammlung beschlossen werden. Sie bedürfen der Zustimmung von mindestens 2/3 der anwesenden Stimmberechtigten.

§ 7 Inkrafttreten

Die Jugendordnung tritt mit der Genehmigung des Vorstandes durch einen Vorstandsbeschluss vom  20.02.1996 in Kraft.

 
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